Wer wird aufgenommen?
Mädchen und Jungen ab 3 Jahren,
- die aufgrund persönlicher, familiärer, emotionaler und/oder sozialer Benachteiligungen und Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung Unterstützung und pädagogische Begleitung benötigen
- deren Lebensumfeld nicht ausreichend Ressourcen zur Bewältigung der genannten Defizite bieten kann
- Mädchen und Jungen, die ein Leben in einem professionellen Familiensetting annehmen können
Die Hilfe kann folgende Ziele umfassen
- Die Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie
- Vermittlung in eine andere Lebensform
- Verselbständigung des jungen Menschen
Angebote für die Kinder und Jugendlichen
- wir bieten Förderung der individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen
- wir bieten pädagogische, schulische und therapeutische Angebote
- wr bieten Hilfen im Erlernen von sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen
- wir bieten das Erleben von Sicherheit und Belastbarkeit der Beziehungen
- wir bieten Beziehungskonstanz durch die tägliche Verfügbarkeit der Bezugspersonen in der Erziehungsstelle
- wir beiten die Entwicklung von Lebens-und Zukunftsperspektiven insbesondere in Schule und Beruf
Angebote an die leiblichen Eltern
- Informationsgespräche
- Elternberatung
- Weitere Angebote nach Absprache
Das Mitarbeiterteam
Die Mitarbeiter*Innen sind erfahrene Erzieher*innen mit individuellen Zusatzqualifikationen
- sie werden fachlich begleitet durch eine Bereichsleitung und den therapeutischen Dienst
- die zweiwöchentlichen Teambesprechungen, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision garantieren den pädagogischen Qualitätsstandard
- Die Zusammenarbeit mit allen am Hilfeplanprozess beteiligten Personen ist von Wertschätzung, Achtsamkeit und Verlässlichkeit geprägt
Die Räumlichkeiten
- die Erziehungsstellen befinden sich in dezentraler Lage in Stadt und Landkreis Osnabrück
- die Erziehungsstellen sind fester Bestandteil in einer Wohnsiedlung und in das jeweilige soziale Umfeld eingebunden
- die Kinder und Jugendlichen bewohnen Einzelzimmer
- alle Gemeinschaftsräume im Haus stehen zur Verfügung
Rechtsgrundlagen
SGB §§ 27 in Verbindung mit § 34