Wer wird aufgenommen?
Wir betreuen in unseren Wohngruppen junge Menschen mit einer leichten bis mittelgradigen geistigen und körperlichen Behinderung ab Schulbeginn. Die jungen Menschen haben geistige und körperliche Beeinträchtigungen, die sie in ihrer Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Wir legen dabei den in § 2 SGB IX zu Grunde. Neben den behinderungsbedingten Bedarfen können auch erzieherische Bedarfe bestehen.
Die Hilfe kann folgende Ziele umfassen
- Milderung oder fördernder Umgang der bestehenden Behinderung
- die Förderung der Selbstständigkeit des Kindes/Jugendlichen in der Gruppe
- die Rückkehr des Kindes/Jugendlichen in sein familiäres System
Angebote für Kinder und Jugendliche
- Ermöglichung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Bereichen soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation
- Förderung von sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen
- Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten
- Gestaltung des eigenen Lebensraumes (z. B. Freizeitgestaltung, Hobbies, Freundschaften, Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten)
- Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen, Kontakt zu Angehörigen und anderen Personen
- schrittweise Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
- Förderung von Handlungs- und Kommunikationsfähigkeiten
- Erlernen einer angemessenen Selbstwahrnehmung
- Erleben und Erkennen von Selbstwirksamkeit
- Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive
- Förderung/Sicherstellung von Mobilität
- Verbesserung der Gesundheit bzw. des gesundheitlichen Befindens
- Ausbildung von Methoden/alternativen Handlungsmöglichkeiten zur Selbstregulation (Regulation/Kontrolle von Gefühlen und Erregungen) und Anwendung dieser
- Vermittlung von praktischen Fähigkeiten in der Haushaltsführung und Strukturierung des Alltags sowie Förderung der Eigenverantwortung und der zunehmenden selbstständigen Alltagsbewältigung entsprechend des Entwicklungsstandes
Angebote an Eltern und Familien
- Informationsgespräche
- Elternberatung
- Erziehungsberatung
- Familienberatung
- weitere Angebote nach Absprache
Die Mitarbeiter*innenteams
Die jeweiligen Teams der Gruppe bestehen aus
- pädagogischen Fachkräften (Erzieher*innen, Sozialpädagogen*innen, Heilerziehungspfleger*innen) und einer Hauswirtschaftshilfe
- die Mitarbeiter*innen arbeiten im Schichtdienst, mit Wochenend- und Nachtdiensten
- die fachliche Begleitung erfolgt durch die Bereichsleitung
- die wöchentlichen Teambesprechungen, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen garantieren einen hohen pädagogischen Qualitätsstandard
- die Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen, ist von Wertschätzung, Achtsamkeit und Verlässlichkeit geprägt
Platzzahl
- 1 Außenwohngruppe mit 7 Plätzen (6 Plätze und ein Inobhutnahmeplatz) für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung
- 1 Außenwohngruppe mit 7 Plätzen (6 Plätze und ein Inobhutnahmeplatz) für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderun
- 1 Außenwohngruppe mit 7 Plätzen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung
Die Räumlichkeiten
- die Wohngruppen verfügen in der Regel über ein Ess- und Wohnzimmer, Freizeitraum, Besprechungsraum und einen Garten
- den Kindern stehen Einzelzimmer zur Verfügung
- alle örtlichen Einrichtungen sind fußläufig zu erreichen oder die Kinder und Jugendlichen werden dorthin gefahren
- am Hauptstandort der Einrichtung befinden sich ein großes Freizeitgelände, verschiedene Werkräume, Besprechungsräume, Räume für Besuchskontakte, eine Mehrzweckhalle und weitere Freizeiträume
- die Wohngruppen verfügen meistens über einen eigenen Garten
Die Rechtsgrundlagen
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX und auf Grundlage des Teil 2, Kapitel 3 – 6, §§ 109 – 116 SGB IX. Die Behinderungsformen können, müssen aber nicht gleichzeitig vorhanden sein.